ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

der Gesellschaft  Urdiamant, s.r.o.

 

I.

 

  1. Für die Zwecke dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Gesellschaft Urdiamant, s.r.o., mit dem Sitz Šumperk, Dolnostudénská 715/3, PLZ 787 01, IN 25858653, eingetragen im Handelsregister, geführt beim Kreisgericht in Ostrava unter Aktenzeichen C 22574, (nachfolgend „die Gesellschaft“ genannt), wird unter den nachstehenden Begriffen Folgendes verstanden:

 

Die Rechnung            – ein Steuerbeleg, mit dem der Leistungspreis berechnet wird;

Der Abnehmer           – beliebiger Subjekt, dem die Gesellschaft beliebige Dienstleistungen erbringt, beliebige Sachen verkauft, beliebiges Leistwerk durchführt usw.;

Die Bedingungen       – diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen der Gesellschaft;

Die Leistung               – jede Waren, Dienstleistungen, Arbeiten, Werke udg., die der Abnehmer von der Gesellschaft auf Grund des Vertrags abnimmt;

Der Vertrag                – jeder Vertrag oder jede Vereinbarung, abgeschlossen  zwischen der Gesellschaft und dem Abnehmer;

Die Vertragsseite       – die Gesellschaft oder der Abnehmer;

Die Vertragsseiten     – die Gesellschaft und der Abnehmer;

 

II.

 

  1. Sofern nichts anderes zwischen den Vertragsseiten im Vertrag vereinbart wurde, ist die Rechnung bzw. die durch die Rechung abgerechnete Forderung binnen 7 Tagen ab dem Tag der Rechnungsstellung fällig.

 

  1. Der durch die Rechnung abgerechnete Betrag ist rechtzeitig bezahlt, wenn dieser am Fälligkeitstag auf das Konto des Zahlungsdienstleiters der Gesellschaft gutgeschrieben wird.

 

  1. Sofern zwischen den Vertragsseiten nichts anderes schriftlich vereinbart ist, hat der Abnehmer kein Recht auf jede Bonifizierung für richtig und rechtzeitig bezahlten Preis der Leistung.

 

  1. Sofern zwischen den Vertragsseiten nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ist der Abnehmer nicht berechtigt, jede seine Forderung an die Gesellschaft gegenüber einer Forderung der Gesellschaft für Vergütung des Leistungspreises einseitig aufzurechnen.

 

III.

 

  1. Sofern nicht anders im Vertrag vereinbart wurde, ist die Lieferstelle bei der Leistung der Sitz der Gesellschaft und der Zeitpunkt der Erfüllung ist der Zeitpunkt der Übergabe der Leistung an den Abnehmer oder Spediteur, der die Leistung dem Abnehmer zustellt.

 

  1. Sofern nicht anders im Vertrag vereinbart wurde, muss die Leistung in üblicher Qualität durchgeführt werden. Auf der Leistung dürfen keine Rechte Dritter lasten.

 

  1. Sofern nicht anders im Vertrag vereinbart wurde, geht das Schadenrisiko an den Abnehmer zum Zeitpunkt über, wann:

 

a) er die Leistung übernahm oder in Verzug mit der Übernahme der Leistungsgegenstandes geraten ist, sofern er diese Leistung im Sitz der Gesellschaft übernehmen sollte;

b) Die Gesellschaft übergab den Leistungsgegenstand dem Spediteur, der den Leistungsgegenstand dem Abnehmer zustellt.

 

IV.

 

  1. Sofern nicht anders im Vertrag vereinbart, haben die Vertragsseiten entschlossen, dass sich dieser Vertrag, sowie alle aus diesem Vertrag hervorgehenden oder mit dem Vertrag zusammenhängenden Rechtsbeziehungen nach der Regelung der geltenden Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, insbesondere nach dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., BGB in der Fassung späterer Vorschriften, richten.

 

  1. Sofern die durch den Vertrag gegründete Beziehung ein zwischenstaatliches (ausländisches) Element enthält, haben die Vertragsseiten vereinbart, dass sich diese Beziehung nach der Rechtsordnung der Tschechischen Republik richtet.

 

  1. Sofern nicht anders im Vertrag vereinbart, sind für die Lösung der aus dem Vertrag entstandenen Streitigkeiten, welche durch Vereinbarung der Vertragsseiten nicht gelöst werden können, die Gerichte der Tschechischen Republik zuständig. Gemäss der Vereinbarung der Vertragsseiten wird sich die örtliche Zuständigkeit des Gerichts nach der Adresse des Sitzes der Gesellschaft gerichtet.

 

 

V.

 

Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen treten am 1. Dezember 2016 in Wirkungskraft.

 

In Šumperk den 23. November 2016

 

 

                                                                                   Ing. Eduard Matús

                                                                                   Geschäftsführer

                                                                                   Urdiamant, s.r.o.